Die geplante Zentral-Datei dürfte zwiefach mit dem Grundgesetz kollidieren. Zum einen hebt sie das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei auf. Zum zweiten bündelt sie ungebührlich viele und vielfältige Daten.
Auf die zentrale Anti-Terror-Datei sollen die deutschen Geheimdienste und die verschiedenen Kriminalämter gleichermaßen Zugriff haben. Das ist rechtswidrig.
Die Anti-Terror-Datei soll mit allerlei persönlichen Angaben über Verdächtige und ihr Umfeld gefüttert werden, einschließlich Bank- und Kommunikations-Daten. Das ist grenzenlos.
Die Unionsparteien wollten diese Datei. Die SPD signalisiert Zustimmung. DIE LINKE ist als Bürgerrechtspartei dagegen.
Zur Erinnerung: Nahezu alle bisherigen Anti-Terror-Gesetze wurden vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe moniert oder kassiert. Ich prophezeie: Der geplanten zentralen Anti-Terror-Datei wird es ähnlich ergehen.
Berlin, den 30. Juli 2006
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