Das Swift-Abkommen soll US-Geheimdiensten erneut millionenfache Einblicke in Konto-Bewegungen von EU-Bürgerinnen und Bürgern gewähren.
Das erste Swift-Abkommen ist unlängst am Widerstand des EU-Parlaments gescheitert. Nun soll ein neues verhandelt werden. Doch die Bedenken bleiben.
Nichts, was einmal im Nirwana der US-Geheimdienste kreist, ist kontrollierbar, geschweige denn sicher. Insofern ist Swift mit Datenschutz nicht vereinbar.
Aus demselben Grunde taugt auch die Beschwichtigung nichts, die via Swift gesammelten Daten sollen lediglich zwei oder drei Jahre verfügbar sein.
Ebenso haltlos ist die Forderung nach einem eng gefassten Zweck des Datentransfers. Das Reizwort Terrorbekämpfung überlagert im Zweifel alles.
Derweil drohen die USA, notfalls am EU-Parlament vorbei Einzelverträge mit EU-Staaten anzustreben. Diese Erpressung sollte Deutschland zurückweisen.
Berlin, den 24. Februar 2010
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