Das erste Verbotsverfahren ist gescheitert, weil das Bundesverfassungsgericht nicht mehr unterscheiden konnte, welche Vorwürfe gegen die NPD originär von deren Mitgliedern oder von staatlich hofierten V-Leuten stammten.
Aktuell bedeutet das: So lange der Bund und die unionsregierten Länder sich weigern, die V-Leute innerhalb der NPD abzuschalten, so lange garantiert die CDU/CSU der verfassungsfeindlichen NPD das Parteien-Privileg.
Berlin, den 3. April 2010
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