Bad Nenndorf (Niedersachsen) wird von Rechtsextremen seit Jahren zum Ersatz-Kult-Ort für Wunsiedel (Bayer) betrachtet. Es geht also nicht um ein lokales Ereignis, sondern um ein bundesweites Signal. Dagegen regt sich zunehmend gesellschaftlicher Widerstand. Zu recht!
Nun hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden: Rechtsextreme dürfen marschieren, Gegendemonstrationen sind verboten.
Noch fataler als das politische Signal sind die Langzeitfolgen.
Das Gericht bestätigte mit seinem Urteil einen vermeintlichen Polizei-Notstand, so dass zwei Kundgebungen nicht beherrschbar wären. Und es verwies auf ein besonderes Recht der Erstanmelder, also der Nazi.
Damit aber hat das Gericht Bad Nenndorf auf Jahre hinweg Rechtsextremisten ausgeliefert. Denn die nächsten 20 Aufmärsche wurden längst angemeldet.
Berlin, den 13. August 2010
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