Es ist wie häufig: Ein Vorhaben sucht einen Anlass.
Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2010 die bis dato praktizierte Vorratsspeicherung aller Telekommunikations-Verbindungs-Daten für Null und nichtig erklärt. CDU und CSU wiederum haben nie ein Hehl daraus gemacht, dass ihnen das Urteil des höchsten deutschen Gerichtes nicht in den Kram passt.
Angesichts aktueller Terrorwarnungen hören sie nun ihre Stunde schlagen.
Das ist ein kalkuliertes Spiel mit der Angst vieler Bürgerinnen und Bürger.
Berlin, den 21. November 2010
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