Schon mehrfach hat sich Herr Schünemann als Verfassungs-Risiko betätigt. Nun versucht er offenbar die Weihnachtszeit mit seiner unseligen Forderung nach einer erneuten Vorratsdatenspeicherung zu belasten.
Die anlasslose Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten birgt einen Generalverdacht gegen alle Bürgerinnen und Bürger und zudem einen massiven Einbruch in den Datenschutz.
Was Schünemann will, ist wider die Demokratie und wider den Rechtsstaat.
Berlin, den 23. Dezember 2010
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