Gemäß Grundgesetz darf die Bundeswehr im Verteidigungsfall und in Extremsituationen auch zur Katastrophenabwehr eingesetzt werden.
Eines von beiden - die Verteidigung Deutschlands oder eine besondere Katastrophe - scheint nach Ansicht der Bundesregierung eingetreten zu sein, denn Angehörige der Bundeswehr sollen demnächst offenbar Dokumente von Flüchtlingen überprüfen und Asylsuchende erkennungsdienstlich behandeln.
Eine Überprüfung dieser Ungeheuerlichkeit durch den Bundestag ist derzeit nicht möglich, da CDU/CDU und SPD dessen Arbeit blockieren.
Berlin, den 6. Dezember 2013
|