IM WORTLAUT

DIE FRAKTION IN DEN MEDIEN

Das liegt tiefer

28. Januar 2013

Petra Pau, Obfrau für DIE LINKE im Untersuchungsausschuss des Bundestages, der die NSU-Mordserie aufklären soll, mit einem Ausblick auf die Anhörung am 1. Februar und zu dem angestrebten zweiten NPD-Verbotsverfahren

Eine Agentur hat aktuell gemeldet: Der NSU-Untersuchungsausschuss habe seit Januar 2012 in 25 Sitzungen und insgesamt 228 Stunden 54 Zeugen gehört.

Petra Pau
Die Zeitangabe könnte stimmen, wobei die internen Beratungen und die Expertenanhörungen dabei gar nicht mitgerechnet wurden, ganz zu schweigen vom unendlichen Aktenstudium.

Diesmal geht es im Ausschuss erneut um Thüringen?

Wieder um den Zeitraum 1998 und folgende. Damals waren Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe nach einer Garagen-Razzia in Jena untergetaucht und angeblich fast zwölf Jahre lang nie mehr gesichtet worden.

Angeblich klingt nach Zweifel?

Die beginnen schon bei der Razzia. Ermittelt wurde gegen sechs Nazis. Aber nur bei dreien wurde auf- und ausgeräumt. Die anderen drei wurden verschont.

Warum? Ging es um V-Leute des Staates?

Gute Frage, wir werden sie erneut stellen.

In der untersuchten Garage des späteren NSU-Nazi-Mord-Trios wurden Sprengstoff, Nazi-Propaganda und Weiteres sichergestellt.

Zum Beispiel eine Liste mit Namen und Telefonnummern, alles Nazi-Kumpane. Heute wissen wir: Hätte man diese Spuren verfolgt, so wäre man ganz nah an dem NSU-Trio dran gewesen.

Man hat es also nicht. Warum?

Wieder gute Frage.

Was können die aktuellen Zeugen zur Aufklärung beitragen?

Es sind am Donnerstag vier. Der erste war damals Zielfahnder, der zweite Oberstaatsanwalt, der dritte Chef des Landeskriminalamtes und der vierte ein hochrangiger Verfassungsschützer.

Gut, aber das ist noch keine Antwort auf meine Frage...

...vom Zielfahnder ist übermittelt, sein LKA-Chef habe ihm seinerzeit bedeutet: Ihr werdet sie nicht kriegen. Wenn das stimmt, folgt die Frage: War der LKA-Chef ein Hellseher oder wusste er was?

Die Fahnder haben das Trio auch nie gekriegt...

...man sei vielfach auf deren Spur gewesen, aber immer zwei, drei Tage zu spät gekommen, soll der Zielfahnder in Thüringen gesagt haben.

Da waren offenbar Warner am Werk, die wussten, wer wo wie ermittelt?

Wieder gute Frage, auch die werden wir stellen.

Nach der zurückliegenden Ausschusssitzung haben Sie berichtet, der Verfassungsschutz sei bei der leitenden Staatsanwaltschaft ein- und ausgegangen und habe in Ermittlungsakten gestöbert.

So sagte es der damals leitende Thüringer Staatsanwalt.

Heißt das, der Verfassungsschutz war immer zwei, drei Tage voraus?

Noch eine gute Frage.

Themenwechsel: Im Bundestag wird diese Woche auch über das neu angestrebte NPD-Verbotsverfahren debattiert. Ihre Meinung dazu.

Die Debatte wird darauf hinauslaufen, dass die Innenpolitiker der Fraktionen das Belastungsmaterial der Innenminister gegen die NPD prüfen und dann eine Empfehlung abgeben sollen.

Was gibt es da für Linke zu prüfen?

Das Programm der Partei DIE LINKE ist klar: Faschistische Organisationen sind zu verbieten. Damit ist auch die NPD gemeint. Praktisch ist es aber komplizierter, übrigens zu Recht.

Ich bitte um Aufklärung.

Erstens wurden per Grundgesetz die Hürden für Parteienverbote hoch gesetzt. Das ist eine Lehre aus der Diktatur des Nazi-Regimes, wo letztlich fast alle Parteien, außer der NSDAP, verboten wurden. Zweitens ist das erste NPD-Verbotsverfahren vor zehn Jahren an der V-Leute-Praxis der Sicherheitsbehörden gescheitert. Das darf sich nicht wiederholen.

Sie kritisieren das Bundesverfassungsgericht?

Nein, die V-Leute-Praxis des Staates. Das Gericht konnte anhand der Anklageschrift nicht mehr unterscheiden, was ist originär NPD und was ist gekauften Spitzeln und bezahlten Tätern des Staates geschuldet. Damit war ein rechtsstaatliches Verfahren verfahren.

Nun gibt es einen neuen Anlauf. Endlich?

Die Innenminister haben 1500 Seiten Belastungsmaterial gegen die NPD zusammengestellt. Zwei Drittel der Innenminister verweigern allerdings eine Garantie, dass darin kein vergiftetes Material von V-Leuten enthalten ist.

Sie trauen ihren Behörden nicht?

Offensichtlich. Warum also sollten ausgerechnet ich oder DIE LINKE es tun?

Wer nicht wagt, der nicht gewinnt, oder?

Nein: Ein zweites Scheitern eines NPD-Verbotsverfahren käme einem rechtsstaatlichen Gütesiegel für die NPD gleich.

Also Finger weg?

Also prüfen und wägen und nicht vergessen: Mit dem NSU-Desaster und dem Versagen der Sicherheitsbehörden hat das wenig zu tun. Das liegt tiefer.

Interview: Rainer Brandt

linksfraktion.de, 28. Januar 2013

 

 

27.1.2011
www.petra-pau.de

 

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